Sanierung & Beratung

Altort. Innenentwicklung. Sanierungsgebiete.

Sanierung

Sanierung

Das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen“ (ISEK mit VU) soll vor dem Hintergrund sich ändernder Rahmenbedingungen sowie bereits vorhandener städtebaulicher Probleme, die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Salz auf breiter Ebene aufgreifen und die Weichenstellung für die weitere Ortsentwicklung vornehmen.

Mit dem ISEK wurden die unterschiedlichen Aufgaben der Stadtentwicklung fachübergreifend behandelt und in eine gesamtörtliche Entwicklungsperspektive eingebunden. Dabei stand die Stärkung und der Ausbau des Altorts als attraktiver Wohnstandort mit guter Versorgungsstruktur und hoher Aufenthaltsqualität im Mittelpunkt. Der Altort wurde aus diesem Grund im Sinne vorbereitender Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB vertiefend analysiert.

Beratung

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Sanierungsberatung für Grundstücke im Sanierungsgebiet

Sie planen eine Sanierung und Ihr Objekt liegt im Sanierungsgebiet?
Dann können Sie eine kostenlose Sanierungsberatung über den Sanierungsberater der Gemeinde Salz in Anspruch nehmen.

Antrag für einen Beratungsgutschein

Antrag auf Beratungsgutschein an bauverwaltung(at)bad-neustadt-vgem.de senden.

Städtebauförderung

Die Sanierungsberatung und das kommunale Förderprogramm werden durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden in Verbindung mit dem Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert und kofinanziert.